Eisenwaren, Werkzeuge
Industriebedarf
Betriebs- und Lagereinrichtungen

AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichenden Vereinbarungen oder Ergänzungen, mündliche, telefonische oder Reisende gemachte Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten in jedem Fall als Vertragsbestandteil, wenn der Käufer ihnen nicht binnen 1 Woche nach Vertragsschluss schriftlich widerspricht. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir sie schriftlich zusagen. Ansonsten kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen in Anrechnung. Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Mehrwertsteuer.

2. Angebote

Unsere sämtlichen Angebote verstehen sich freibleibend und gegen umgehende Entscheidung, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen, sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum. Die Weitergabe von durch uns zur Verfügung gestellten Modellen und Zeichnungen ohne unsere Zustimmung an andere berechtigt uns, die Erstellungskosten zu berechnen. Bundes-, Landes-, Kommunal- oder sonstige Abgaben, die bei der Preisfestsetzung noch nicht berücksichtigt werden konnten, oder die Lieferung unmittelbar oder mittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Bestellers. Ein Zwischenverkauf der angebotenen Ware ist ausdrücklich vorbehalten. Nachweisliche Irrtümer bezüglich der Preisstellung und dergleichen berechtigten uns zur Richtigstellung.

3. Lieferung

a) Allgemeines

Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort; bei Anlieferung trägt der Kunde die Gefahr; Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die Kosten. Bei Lieferungen mit einem Nettoauftragswert von 75,- € erfolgt die Lieferung frei Haus oder frei Lager. Das bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen der Materialien übernimmt der Besteller, Wartezeiten werden dem Kunden berechnet.

b) Liefertermine und Lieferfristen

Lieferfristen sind, da sich die Werke und andere Vorlieferanten an bestimmte Termine nicht binden lassen, für uns nur dann verbindlich, wenn wir eine bezügliche Verpflichtung ausdrücklich und schriftlich eingegangen sind. Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Kriegsfall oder Mobilmachung rechnen, Betriebsstörungen - auch bei der Herstellung des Materials - gleichviel ob durch Rohmaterialmangel, Maschinenbruch, Arbeitseinstellungen durch Streik oder Aussperrung, verspätete oder ungenügende Wagenstellung, Verkehrssperren oder aus anderen Ursachen entstanden, berechtigen uns, die Lieferung hinauszuschieben oder unsere Lieferungsverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Im Falle unseres Leistungsverzugs oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf unserem Vorsatz oder unserer groben Fahrlässigkeit eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen.

c) Verpackung

Etwa erforderliche oder vorgeschriebene Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Verpackungsmaterial erfolgt nur gemäß besonderer Vereinbarungen.

d) Transport- und Bruchversicherung

Versicherungen gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und für seine Rechnung. Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel festgestellt und auf den Begleitpapieren bescheinigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

4. Mängelrügen und Mängelhaftung

Unser Kunde ist verpflichtet, wenn er Kaufmann ist, alle erkennbaren und wenn er kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt insoweit nicht der Mängelrüge. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Waren im Sinne von § 459 Abs.1 des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen unseren Kunden unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs.2 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Käufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktionsfehler, müssen sofort nach Entdeckung und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungstermine angezeigt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass indirekte Schäden, wie Arbeitslöhne, anderweitige Beschaffung der Waren auf unsere Kosten, Verzugsstrafen, entgangener Gewinn, Fahrtkosten, Folgeschäden usw. von uns nicht übernommen werden können.

Die farbige Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht garantiert werden. Schadensersatzansprüche unserer Kunden aus positiver Vertragsverletzung, sowie Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unserem Erfüllungsgehilfen.

5. Rücksendung

Ein Rechtsanspruch auf Warenrückgabe (Umtausch) besteht grundsätzlich nicht. Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 15 % für Kostenanteile gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.

6. Zahlung

a) Zahlungsbedingungen

Unsere Lieferungen sind, soweit nicht anders vereinbart wird, sofort zahlbar. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung ihrer Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung; dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten Fracht usw. maßgeblich.

Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben.

Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gefahr.

Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für Wechsel wird nicht der Landeszentralbankdiskont, sondern die von der Bank berechneten Diskont- und Einzugsspesen berechnet. Durch Annahme von Teilzahlungen, gleich weicher Art, wird unser Anspruch auf Barzahlung des ganzen fälligen Betrages nicht berührt.

Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so bestimmen wir die Abrechnung eingehender Zahlungen.

Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgelegt sind.

b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

Wir sind berechtigt von unserem Kunden, der Kaufmann ist, vom Fälligkeitstage und von unserem Kunden, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen; die Geltentmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Unsere Lieferungspflicht setzt die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit ihrer hereingenommenen und gut geschriebenen Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder über den Rahmen des § 321 des Bürgerlichen Gesetzbuches Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrage erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur um gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an den gepfändeten Sachen noch besteht.

Mit Wirksam werden dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich
50 %. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretung und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so verpflichteten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltentmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Das gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung.

Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Bei Streckengeschäften wird uns seitens unserer Lieferwerke nach erfolgter Bezahlung der Herausgabeanspruch an den Käufer gemäß § 931 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgetreten. Die Ware geht also im Falle der Barzahlung durch uns in unser Eigentum über und sie verbleibt beim Kunden nur als Kommissionsgut. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung.

8. Datenverarbeitung

Die von uns für die Durchführung des Auftrages benötigten Daten werden im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung gespeichert. Hiermit erklärt sich der Besteller ebenfalls einverstanden. Dieser Hinweis erfolgt auf Grund der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.

Ist unser Kunde Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Sitz unserer Firma; dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Wechsel- und Scheckklagen.

10. Sonstiges

Falls einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - unwirksam sind, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Bisherige und gewohnheitsmäßige Vereinbarungen sind hierdurch aufgehoben. Soweit eine der vorstehenden Regelungen gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam ist, wird sie gegenüber Kaufleuten aufrechterhalten.